Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle schriftlichen, telefonischen, mündlichen und per Email erteilten Aufträge und sind fester Bestandteil des Auftrages. Die Gültigkeit wird durch die gegenseitige Unterzeichnung der Auftragsbestätigung erzielt. Die Basler Mietkoch GmbH übernimmt in keiner Form die Funktion eines Veranstalters.

Leistungen

Die Basler Mietkoch GmbH verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrages mit grösster Sorgfalt vorzugehen. Wir sind bemüht, unsere Arbeiten zeitgerecht und ohne Anlass zu Beanstandungen durchzuführen.

Alle Gerichte werden von uns frisch zubereitet. Unser Angebot ist sehr vielseitig, wenn möglich saisonal und von höchster Qualität. Wir verwenden ausschliesslich erstklassige, marktfrische Zutaten.

Auftragsbestätigung

Gerne nehmen wir Aufträge mündlich oder schriftlich per Brief, Fax oder Email entgegen. Spätestens mit der Akontozahlung von mindestens 50 % oder nach Vereinbarung wird das Datum reserviert und der Auftrag kommt zustande. Allfällige über die Auftragsbestätigung hinausgehende Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Diese Konditionen sind automatisch Bestandteil des Vertrages.

Teilnehmerzahl

Die in der Auftragsbestätigung genannte Gästezahl ist ausschlaggebend für die definitive Abrechnung.
Als Basis für die Rechnungsstellung gilt, die bis sieben Tage vor dem Liefertermin genannte Gästezahl. Alle Änderungen müssen spätestens sieben Arbeitstage vor dem Anlass schriftlich gemeldet werden. Spätere Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Preise und Lieferpauschalen für Events / Catering

Störkoch 1 Stunde 50.- CHF

Service 1 Stunde 40.- CHF

Lieferpauschalen mit Serviceleistungen:

Umkreis 10 km Fr. 10.00

Umkreis 15 km Fr. 15.00

Umkreis 20 km Fr. 20.00

Umkreis 35 km Fr. 50.00

Übrige Regionen nach Absprache

Lieferpauschalen ohne Serviceleistungen:

Umkreis 10 km Fr. 40.00

Umkreis 15 km Fr. 45.00

Umkreis 20 km Fr. 50.00

Umkreis 35 km Fr. 80.00

Übrige Regionen nach Absprache

Preise für Kochkurse / Kochevents /Störkoch

Diese werden separat in den schriftlich Offerten vereinbart.  

Zahlung des Auftrags 

Bestellungen im Totalbetrag von weniger als Fr. 1`000.00 sind 50 % bei Auftragserteilung und der Rest Bar bei Anlieferung fällig.

Für Offerten, deren Betrag Fr. 1´000.00 übersteigt, wird bei Auftragserteilung eine Akontozahlung von 50% der Auftragssumme fällig welche bis spätestens 10 Tage vor dem Anlass beglichen werden muss.

Die Restzahlung inklusive eventuelle Zusatzleistungen sind nach Abschluss des Anlasses aufgrund der
detaillierten Rechnung in bar bei Anlieferung oder innerhalb von 10 Tagen zahlbar je nach Vereinbarung.

Annullierung des Auftrags

Bei Abbestellung eines gebuchten Anlasses werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

Bis 30 Tage vor dem Anlass: Keine Kosten

29-14 Tage vor dem Anlass: 50 % der vereinbarten Leistungen, ohne Getränke

13-0 Tage vor dem Anlass: 80 % der vereinbarten Leistungen, ohne Getränke

Anlieferung

Der Auftraggeber ist zuständig für die genaue Adressangabe und nötigenfalls einen Situationsplan spätestens 7 Tage vor dem Lieferdatum.

Bei Lieferpauschalen ist ein Tür zu Tür-Service inbegriffen.

Reklamationen

Es ist unser Bestreben, die Kunden zur vollsten Zufriedenheit bedienen zu können. Sollte wider Erwarten die Lieferung unvollständig oder mangelhaft sein, sind die Reklamationen sofort, dies bedeutet innerhalb einer Stunde seit Lieferung anzubringen. Auf später erfolgte Reklamationen kann nicht mehr eingegangen werden, da keine Ueberprüfungsmöglichkeit mehr besteht.

Haftung

Grundsätzlich kann gegen die Basler Mietkoch GmbH kein Schadenersatz geltend gemacht werden, ausser bei grobfahrlässigem Verschulden. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die reibungslose Strom- sowie Wasserversorgungen die für die Durchführung des Auftrages notwendig ist. Bei Verzögerung oder Änderung der Dienstleistungen seitens der Basler Mietkoch GmbH durch fehlende oder unterbrochene Strom- oder Wasserversorgung kann diese nicht haftbar gemacht werden.

Gerichtsstand

Bei Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Liestal Baselland